Umweltausschuss Bericht II

Thema Schottergärten

Immer mehr Krummesser Bürger legen in ihren Vorgärten Steingärten an. Vielen Mitbürgern schein es nicht bewusst zu sein,
dass Schottergärten in Schleswig-Holstein verboten sind.

So ist das Anlegen von Schottergärten nach §8 der Landesbauordnung nicht gestattet. Das Anlegen von Schottergärten ist nicht
gestattet, weil…

o sie Insekten und Kleintieren keine Nahrung und Unterschlupft bieten
o sie den Umgebungslärm verstärken
o sie nicht den Staub wie eine Bepflanzung filtern können
o der Boden unter ihnen verdichtet wird
o das Wasser in ihnen schlecht versickern kann, was Probleme bei Starkregen mit sich bringen kann.

Gärten sollten laut Landesbauordnung so angelegt sein, dass sie mit Rasen, Grass, Gehölz und oder Nutzpflanzen bedeckt sind.
Plattenbelege und Pflasterung sind nur als schmale Einfassungen von Beeten erlaubt. Auf den Flächen muss die Vegetation überwiegen.

Laut Gesetz kann bei Zuwiderhandlung die zuständige Bauaufsichtsbehörde den Rückbau anordnen. Geschieht dies nicht, kann die Behörde den Rückbau
von Dritten ausführen lassen. Die Kosten trägt dann der Betroffene.

Wir bitten daher, alle Krummesser sich an die Landesgesetze zu halten und zukünftig keine Schottergärten anzulegen.

Der Umweltausschuss Krummesse

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